Mit den Vorgaben des Zuchtprogramms für das Ursprungszuchtgebiet für
die Rasse „Ostfriese/Alt-Oldenburger“ werden die Anforderungen der
Verordnung über Zuchtorganisationen in ihrer jeweils gültigen Fassung
umgesetzt. Der Zuchtverband für das Ostfriesische und Alt-Oldenburger
Pferd e.V. führt das Ursprungszuchtbuch für das Ostfriesische und
Alt-Oldenburger Pferd.
| Maße (Dreijährige) |
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| Größe |
ca. 158 cm - 168 cm |
| Röhrbeinumfang |
ca. 22 cm - 24 cm |
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| Farben |
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| Rappen, Braune, Füchse, Schimmel |
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| a) Typ |
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| erwünscht: |
Typ des mittelschweren, genügend eleganten, kalibrigen
Pferdes mit großen Linien, klaren Konturen, plastischer Textur
und Bemuskelung und deutlichem Geschlechtsausdruck |
| unerwünscht: |
zu kleine oder zu große Pferde, plumpe, derbe oder zu edle
Typen, geschlechtsloser Ausdruck, verschwommene Konturen |
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| b) Körperbau |
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| b1) Kopf |
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| erwünscht: |
ausdrucksvoll, markant, Größe dem Körper entsprechend,
großes aufmerksames Auge, große Nüstern, deutlich ausgeprägte
Maulspalte |
| unerwünscht: |
ein im Verhältnis zum Körper übergroßer oder kleiner Kopf,
Ausdruckslosigkeit, Hechtkopf, kleines verdecktes Auge, viel
Weiß im Auge, Fischauge, hängende Ohren, starke Gebissmängel |
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| b2) Hals |
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| erwünscht: |
mittellang, stark muskulös, hoch angesetzt mit nach oben
gewölbter Kammlinie, Verjüngung zum Kopf hin, leichte und
bewegliche Verbindung zwischen Hals und Kopf |
| unerwünscht: |
zu hoch oder zu tief angesetzter Hals, schwache Bemuskelung,
zu langer oder zu kurzer Hals, fehlende Verjüngung des Halses
zum Kopf hin, breites Genick, Unterhals, Bretthals,
Schwanenhals, Hirschhals |
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| b3) Schulter und Sattellage |
| erwünscht: |
gut ausgebildeter Widerrist mit großer, schräg gelagerter,
leicht nach unten geschwungene Rückenlinie, stark bemuskelter
Schulter und langem Oberarm |
| unerwünscht: |
flache, zu steile kleine Schultern, steiler zu hoher,
vorgelagerter Widerrist, gerader, nach oben gewölbter oder
matter Rücken |
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| b4) Rahmen |
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| erwünscht: |
im Rechteckformat über viel Boden stehend in guter Harmonie
zwischen Vorhand, Mittelhand und Hinterhand mit leicht
geneigter, stark bemuskelter Kruppe, breite Nierenpartie,
genügend langer Rücken, große Brusttiefe und –breite bei
geschlossener tiefer Flanke |
| unerwünscht: |
sehr langer oder sehr kurzer Rücken, wenig Flanken- oder
Brusttiefe oder -breite, kurze hohe Kruppe |
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| b5) Vordergliedmaßen |
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| erwünscht: |
von der Seite gesehen soll ein vom Mittelpunkt des
Schulterblattes auf die Standfläche gefälltes Lot Unterarm,
Vorderfußwurzel und Röhrbein halbieren und dicht hinter dem
Ballen auf den Boden treffen. Von vorne gesehen sollen die
Vordergliedmaßen eine senkrechte Achse bilden und parallel
zueinander stehen. Trockenes, gut bemuskeltes Vorderbein mit
genügender Stärke, ausgeprägte Gelenke, elastische, mittelange
Fessel. Winkel der Fessellinie bis zum Erdboden: ca. 50-65 Grad,
harte, in passendem Verhältnis zur Größe des Pferdes stehende
Hufe von symmetrischer Form und gleicher Winkelung, Vorderwand
bildet mit Erdboden am Vorderhuf Winkel von ca. 50-65 Grad |
| unerwünscht: |
mangelnde Bemuskelung, sämtliche Fehlstellungen
wie Vorbiegigkeit, Rückbiegigkeit, Vorständigkeit, Rückständigkeit,
Achsenverschiebung, steile, bodenweite, bodenenge, zehenweite
und zehenenge Stellung, schmale, geschliffene, wenig ausgeprägte
Gelenke, alle Veränderungen von Knochen, Gelenken oder Sehnen,
zu kurze oder zu lange Fesseln, zu weiche oder zu steile
Fesselung, sämtliche fehlerhafte Hufformen wie Bockhuf,
Zwanghuf, Tellerhuf, enger, spitzer, stumpfer, weiter Huf,
flache Trachten |
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| b6) Hintergliedmaßen |
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| erwünscht: |
von der Seite gesehen soll bei geschlossener
Aufstellung eine am Sitzbeinhöcker bzw. am Rumpfende angelegte
Senkrechte an der vorderen Kante der Hinterröhre entlang
laufen. Korrekte Stellung, d.h. von hinten gesehen, sollte ein von
Sitzbeinhöcker auf die Standfläche gefälltes Lot Sprunggelenk,
Hinterröhre, Fessel und Huf in zwei gleiche Hälften teilen.
Trockene, ausgeprägte Gelenke, breit eingeschientes
Sprunggelenk, elastische und mittellange Fesselung, Winkel der
Fessellinie zum Erdboden ca. 50-65 Grad |
| unerwünscht: |
Fehlstellungen wie unterständige Stellungen, Säbelbeinigkeit, Fassbeinigkeit, starke
Kuhhessigkeit, bodenenge, beidenweite, zehenweite und zehenenge
Stellung, weiche Fesselung, Bärentatzigkeit, fehlerhaft ausgebildete
Gelenke wie z.B. Hasenhacke und Spat, Veränderungen an Sehnen
und Knochen |
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| b7) Schweifhaltung |
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| erwünscht: |
gerade und gut getragener Schweif |
| unerwünscht: |
schiefer, eingeklemmter Schweif |
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| c) Korrektheit des
Ganges |
| erwünscht: |
Korrektheit des Ganges, von vorne und hinten
gesehen gerader Gang bei regelmäßiger Stellung |
| unerwünscht: |
sämtliche Unkorrektheiten wie z.B. bügelnder
Gang, unregelmäßige Stellungen, drehende Gelenke |
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| c1) Trab |
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| erwünscht: |
deutlicher Antritt, taktmäßig (2-Takt) mit
Kadenz, hoher Grad an Schwung, Elastizität, Raumgriff und im
Gleichgewicht, gut winkelnde Hinterbeine treten mit Schub unter
den Schwerpunkt, deutliche Tätigkeit der Rücken- und
Schenkelmuskulatur, Vorhand bewegt sich bergauf mit guter
Schulterfreiheit, leichte Knieaktion |
| unerwünscht: |
taktunrein, stumpf, wenig raumgreifend,
schwunglos, flach, schwankend |
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| c2) Schritt |
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| erwünscht: |
taktreine und gleichmäßige Fußfolge im Viertakt,
raumgreifend, fleißig und elastisch schreitend, im Gleichgewicht |
| unerwünscht: |
passartig, taktunrein, ungleichmäßig, kurz,
fest und kraftlos |
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| c3) Galopp |
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| erwünscht: |
taktmäßig mit Elastizität, Schwung und
Raumgriff |
| unerwünscht: |
taktunrein, wenig raumgreifend, stumpf, flach,
schwunglos |
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| f) Innere
Eigenschaften |
| erwünscht: |
Intelligenz, guter Charakter, ruhiges, durch
Umgänglichkeit geprägtes Temperament (ausgeglichen, nervenstark,
wach), hohe Leistungsbereitschaft und hohes Leistungsvermögen, leichtfuttrig,
fruchtbar |
| unerwünscht: |
schlechter Charakter, ungünstiges Temperament,
geringe Leistungsbereitschaft |
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| Unterteilung des
Zuchtbuches |
| Das Zuchtbuch für Hengste wird
unterteilt in: |
| - das Hengstbuch I und |
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| - das Hengstbuch II |
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| Das Zuchtbuch für Stuten wird in
eine Hauptabteilung und eine Besondere Abteilung unterteilt. Die
Hauptabteilung für Stuten wird unterteilt in |
| - das Hauptstutbuch |
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| - das Stutbuch |
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| Die Besondere Abteilung für Stuten
wird unterteilt in |
| - das Vorbuch I |
| - das Vorbuch II |
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| Eintragungsbestimmungen
Hengstbuch I |
| Es wird ein Hengst eingetragen, der
im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig ist und |
| - über mindestens 75 % Genanteil
des Schweren Warmbluts auf Ostfriesisch/Alt-Oldenburger
Grundlage verfügt |
- dessen Vater und Vater der Mutter
und mütterlicherseits der Großmutter Hengste sind, die im
Hengstbuch I oder einem vergleichbaren Abschnitt eingetragen
sind und deren Mütter im Hauptstutbuch eingetragen sind |
- der auf einer
Sammelveranstaltung, bei der die äußere Erscheinung unter
besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes beurteilt
wird, mindestens die
Gesamtnote 7,0 erhalten hat, wobei die Wertnote 5,0 in keinem
Teilkriterium unterschritten werden darf |
- der bei einer der
Hengstleistungsprüfungen gem. § 3 Ziffer 4.1.1. bis 4.1.3.
mindestens die Durchschnittsnote 6,5 erhalten hat, wobei die Wertnote 5,0 in
keinem Teilkriterium unterschritten werden
darf. Soweit die Hengstleistungsprüfung über den Turniersport erbracht
wird, gilt diese als bestanden, wenn der
jeweilige Hengst bei drei
Turnieren im Durchschnitt mind. mit der Wertnote 6,5 in Kl. A in
Dressur-, Spring- oder Fahrprüfungen (Einspänner) innerhalb
eines
Jahres abgeschlossen hat |
| - für andere Rassen werden die im
In- und Ausland praktizierten Leistungsprüfungen anerkannt,
sofern eine Vergleichbarkeit gemäß § 4.1 gegeben ist |
- die im Rahmen einer
tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 des Zuchtprogramms die
Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllt
sowie
keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale aufweist |
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| Hengste, die noch keine
Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung
vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur
Vollendung des 5. Lebensjahres ablegen. Ältere Hengste, die noch
keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können im Jahr der
Körung unter der Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass
sie die Prüfung bis zum Ende des Jahres der Körung ablegen.
Diese Fristen können im Einzelfall durch den Zuchtleiter
aufgrund besonderer Umstände um höchstens 18 Monate verlängern
werden. Wenn bis zu dem vorgesehenen Zeitpunkt keine Prüfung
absolviert wurde, wird der Hengst aus dem Hengstbuch I
gestrichen. |
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| 1. Generation |
2. Generation |
3. Generation |
| Vater HB I |
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Mutter H |
Vater HB I |
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Vater HB I |
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| Hengstbuch II |
| Auf Antrag werden Hengste
eingetragen, die über mindestens 50 % Genanteil des
Schweren Warmbluts auf Ostfriesisch/Alt-Oldenburger Grundlage
verfügen, die aber nicht in das Hengstbuch I eingetragen werden
können, deren Eltern jedoch in die Hauptabteilung eingetragen
sind. |
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| Hauptstutbuch |
| Es werden Stuten eingetragen, die
im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind und |
| - über mindestens 50 % Genanteil
des Schweren Warmbluts auf Ostfriesisch/Alt-Oldenburger
Grundlage verfügen |
| - deren Mütter mindestens in das
Stutbuch eingetragen sind |
| - deren Väter und Väter der Mütter
Hengste sind, die im Hengstbuch I eingetragen sind |
- die in der Bewertung der äußeren
Erscheinung eine Gesamtnote von mindestens 6,0 erreichen, wobei
die Wertnote von 5,0 in keinem Teilkriterium
unterschritten werden darf |
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| 1. Generation |
2. Generation |
| Vater HB I |
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Mutter H oder S |
Vater HB I |
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| Stutbuch |
| Eingetragen werden alle
dreijährigen oder älteren Stuten |
| - die über mindestens 50 %
Genanteil des Schweren Warmbluts auf
Ostfriesisch/Alt-Oldenburger Grundlage verfügen und |
| - deren Eltern beide in der
Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen sind oder |
- deren Mutter im VB I und deren
Vater und Mutters Vater im HB I eingetragen sind und die in der
Bewertung der äußeren Erscheinung eine Gesamtnote 5,0
erreichen |
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| 1. Generation |
| Vater HB I, HB II |
| Mutter H oder S |
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| 1. Generation |
2. Generation |
| Vater HB I |
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Mutter V I |
Vater HB I |
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| Vorbuch I |
| Es werden Stuten eingetragen, die
im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind |
| - deren Väter Hengste sind, die in
das Hengstbuch I oder HB II eingetragen sind, und deren Mütter
mindestens im VB II eingetragen sind |
| - die in der Bewertung der äußeren
Erscheinung eine Gesamtnote von 5,0 erreichen, wobei die Wertnote
4,0 in keinem Teilkriterium unterschritten werden darf |
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| 1. Generation |
| Vater HB I, HB II |
| Mutter V II |
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| Vorbuch II |
| Es werden Stuten eingetragen, die
im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind |
- die nicht in eines der
vorstehenden Zuchtbuchabteilungen für Stuten eingetragen werden
können, aber dem Zuchtziel des Ostfriesen/Alt-Oldenburgers
entsprechen |
| - die zur Überprüfung der Identität
vorgestellt wurden |
| - die in der Bewertung der äußeren
Erscheinung mindestens eine Gesamtnote von 5,0 erreichen |
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| Hengstkörung |
| Allgemeine Bestimmungen |
| Die Beurteilung des Hengstes bei
der Körung ist eine Leistungsprüfung auf deren Grundlage über
den vorläufigen Zuchteinsatz eines Hengstes im Rahmen des
Zuchtprogramms entschieden wird. Damit ein Hengst
zur Körung zugelassen werden kann, müssen folgende Bedingungen
erfüllt sein: |
| - das Mindestalter beträgt 2 Jahre |
| - die Abstammung muss den
Bedingungen für eine Eintragung in das Hengstbuch I entsprechen |
| - die Zuchtbescheinigung muss
vorliegen |
| |
| Zur Körung nicht zugelassen sind
Hengste, denen eine Dopingsubstanz oder ein verbotenes
Arzneimittel verabreicht oder zur Beeinflussung der Leistung,
Leistungsfähigkeit oder Leistungsbereitschaft irgendein Eingriff
oder eine Manipulation vorgenommen wurde. Die Körkommission ist
berechtigt, jederzeit Medikationskontrollen als Stichproben
anzuordnen. Darüber hinaus werden Hengste nicht zugelassen, die
gesundheitliche Mängel aufweisen, die die Zuchttauglichkeit und
den Zuchtwert beeinträchtigen. Hierfür ist vor der Körung ein
entsprechendes Attest eines Tierarztes vorzulegen, aus dem
hervorgeht, dass der Hengst auf Gesundheit und Zuchttauglichkeit
untersucht wurde. |
| |
| Die Körentscheidung lautet: |
| - gekört |
| - nicht gekört |
| - vorläufig nicht gekört |
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Die Körentscheidung lautet
„vorläufig nicht gekört“, wenn der Hengst die Anforderungen in
Bezug auf Exterieur und/oder Zuchttauglichkeit nicht erfüllt,
wenn jedoch zu erwarten ist, dass er sie zukünftig erfüllen
wird. Mit der Körentscheidung kann eine Frist festgesetzt
werden, bis zu deren Ablauf der Hengst wieder zur Körung
vorgestellt werden kann.
Die Körentscheidung ist auf der Körveranstaltung öffentlich
bekannt zugeben. Die Ent-scheidung „gekört“ ist in die
Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis) einzutragen.
Die Körung ist zurückzunehmen, wenn eine Voraussetzung für ihre
Erteilung nicht vorgelegen hat. Die Körung ist zu widerrufen,
wenn eine der Voraussetzungen nachträglich weggefallen ist. Sie
kann widerrufen werden, wenn mit ihr eine Auflage verbunden ist
und der Begünstigte diese nicht oder nicht fristgerecht erfüllt
hat.
Gegen die Körentscheidung kann der Besitzer eines Hengstes
Widerspruch beim Verband einlegen. Der Widerspruch ist
schriftlich zu begründen. Die Widerspruchsfrist beträgt 4
Wochen. Das zuständige Organ entscheidet über die Annahme des
Widerspruchs. Wird der Widerspruch angenommen, entscheidet der
Vorstand über die Zusammensetzung einer neuen
Bewertungskommission, wobei außer dem Zuchtleiter alle
Mitglieder neu berufen werden. Ebenso wird über Ort und Zeit der
Wiedervorstellung des Hengstes entschieden. |
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| Leistungsprüfungswesen |
| Es wird ein Hengst in das
Hengstbuch I eingetragen, wenn er |
- der bei einer der
Hengstleistungsprüfungen gem. § 3 Ziffer 4.1.1. bis 4.1.3.
mindestens die Durchschnittsnote 6,5 erhalten hat, wobei die Wertnote 5,0 in
keinem
Teilkriterium unterschritten werden darf. Soweit die
Hengstleistungsprüfung über den Turniersport erbracht wird, gilt diese
als bestanden, wenn der
jeweilige Hengst bei drei Turnieren im
Durchschnitt mind. mit der Wertnote 6,5 in Kl. A in Dressur-, Spring-
oder Fahrprüfungen (Einspänner) innerhalb eines
Jahres abgeschlossen hat |
| - für andere Rassen werden die im
In- und Ausland praktizierten Leistungsprüfungen anerkannt,
sofern eine Vergleichbarkeit gemäß § 4.1 gegeben ist |
- die im Rahmen einer
tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 des Zuchtprogramms die
Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllt
sowie
keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale aufweist |
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| Abstammungsaufzeichnungen |
| Das Zuchtbuch muss für jedes
eingetragene Zuchtpferd mindestens folgende Angaben enthalten: |
| a) Name und Anschrift des Züchters,
des Eigentümers oder des Tierhalters |
| b) Name, Lebensnummer,
Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe und Abzeichen, aktive
Kennzeichnung des Pferdes |
| c) Name, Lebensnummer,
Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe und Abzeichen, aktive
Kennzeichnung der Eltern des Pferdes |
| d) Name, Lebensnummer,
Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe und Abzeichen, aktive
Kennzeichnung der Großeltern des Pferdes |
| e) im Falle der in § 2 zugelassenen
Rassen den Vermerk ihrer Rasse |
| f) bei Pferden, die aus einem
Embryotransfer hervorgegangen sind, die genetischen Eltern und
deren DNA-Ergebnisse |
| g) alle bekannten Ergebnisse von
Leistungsprüfungen und das neueste Ergebnis der
Zuchtwertschätzung |
| h) die Ausstellung von
Zuchtbescheinigungen mit Ausstellungsdatum und Ort |
i) Datum und Ort der Eintragung, Körpermaße (Widerristhöhe in Stockmaß, Röhrbeinumfang),
Bewertung der äußeren Erscheinung und der Bewegung
anlässlich der Eintragung |
k) Datum des Abgangs und möglichst
dessen Ursache
Außerdem für Stuten: |
| l) Beschreibung der Nachkommen mit
Geschlecht, Farbe, Abzeichen, Kennzeichnung und Lebensnummer |
| Außerdem für gekörte Hengste: |
| m) DNA-Ergebnis |
| n) Datum, Ort und Ergebnis der
Eintragungsentscheidung |
| o) Ergebnisse der
Leistungsprüfungen, Ort und Datum |
| p) gekörte bzw. eingetragene
Nachkommen und deren Beurteilung |
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| Kennzeichnung der Pferde |
| Die Identifizierung von Pferden
durch den Verband erfolgt bei Fuß der Mutter mit Hilfe der
folgenden Methoden: |
| (1) Angabe des Geschlechts,
Beschreibung von Farbe und Abzeichen |
(2) Vergabe des Fohlen- und
Nummernbrandes
Die Vergabe des Fohlenbrandes erfolgt im
Jahr der Geburt durch den Verband. Das Fohlen erhält das als
Warenzeichen geschützte Brandzeichen des Verbands, ein „O mit
Lanzen-Krone“. Alle Fohlen erhalten zusätzlich mit dem Fohlenbrand den
Nummernbrand, der sich aus der Lebensnummer ergibt. Gebrannt werden darf
ausschließlich auf dem linken Hinterschenkel. |
| (2a) Mikrochip Die Kennzeichnung
des Pferdes erfolgt durch die Injektion eines Transponders auf
der linken Halsseite für alle ab dem 1.7.2009 geborenen Pferde |
(3) Vergabe einer Lebensnummer
(internationale Lebensnummer Pferd
[Unique Equine Lifenumber - UELN]) |
| Jedes Pferd erhält spätestens bei der
Eintragung in ein Zuchtbuch, Fohlen bei der Geburtsregistrierung, eine
Lebensnummer. Die Lebensnummer besteht aus 15 Stellen und ist
alphanumerisch. Die ersten 3 Stellen (alpha-numerisch) beziehen sich auf
das Herkunftsland bzw. das Land, in welchem dem Pferd erstmals eine
Internationale Lebensnummer Pferd vergeben wurde. Die nächsten 3 Stellen
(alpha-numerisch) bezeichnen die Züchtervereinigung, bei der das
betreffende Pferd erstmalig eingetragen und gebrannt bzw. aktiv
gekennzeichnet wurde; die nächsten 9 Stellen (alpha-numerisch) geben
eine laufende Registriernummer innerhalb der
Züchtervereinigung wieder und können von dieser frei vergeben
werden. Diese Internationale Lebensnummer Pferd wird nicht
verändert und auch bei einem Wechsel des Pferdes in ein anderes
Zuchtbuch beibehalten. Für die aktive Kennzeichnung gelten als
Brenn-Nummer die Stellen 12 und 13 der Internationalen
Lebensnummer; das Geburtsjahr steht an Stelle 14 und 15.
Internationale Lebensnummern für im Ausland geborene Pferde sind
bei der Eintragung in das Zuchtbuch zu übernehmen. Sofern im
Ausland geborene Pferde noch keine solche erhalten haben,
obliegt die Recherche und Vergabe der Internationalen
Lebensnummer Pferd für diese Pferde dem Bereich Zucht der
Deutschen Reiterlichen Vereinigung bzw. dem Verband in
Abstimmung mit dem FN-Bereich Zucht. |
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