Zuchtverband für das Ostfriesische und Alt-Oldenburger Pferd e.V.
 
 

Grundsätze

 

Grundsätze des Zuchtverbandes für das Ostfriesische und Alt-Oldenburger Pferd
gemäß Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 1992 (92/353/EWG)

Mit den Vorgaben des Zuchtprogramms für das Ursprungszuchtgebiet für die Rasse „Ostfriese/Alt-Oldenburger“ werden die Anforderungen der Verordnung über Zuchtorganisationen in ihrer jeweils gültigen Fassung umgesetzt. Der Zuchtverband für das Ostfriesische und Alt-Oldenburger Pferd e.V. führt das Ursprungszuchtbuch für das Ostfriesische und Alt-Oldenburger Pferd.

Zuchtziel
Es sollen vielseitig einsetzbare Fahrpferde mit Reiteigenschaften der Rasse „Ostfriese/Alt-Oldenburger“ mit guten, raumgreifenden Gängen und ausgewogenem, ruhigem Temperament auf der Grundlage der traditionellen Ostfriesischen und Oldenburgischen Pferdezucht gezüchtet werden.

Merkmale der Rasse
Äußere Erscheinung

Maße (Dreijährige)  
Größe ca. 158 cm - 168 cm
Röhrbeinumfang ca. 22 cm - 24 cm
 
Farben  
Rappen, Braune, Füchse, Schimmel
   
a) Typ  
erwünscht: Typ des mittelschweren, genügend eleganten, kalibrigen Pferdes mit großen Linien, klaren Konturen, plastischer Textur und Bemuskelung und deutlichem Geschlechtsausdruck
unerwünscht: zu kleine oder zu große Pferde, plumpe, derbe oder zu edle Typen, geschlechtsloser Ausdruck, verschwommene Konturen
   
b) Körperbau  
b1) Kopf  
erwünscht: ausdrucksvoll, markant, Größe dem Körper entsprechend, großes aufmerksames Auge, große Nüstern, deutlich ausgeprägte Maulspalte
unerwünscht: ein im Verhältnis zum Körper übergroßer oder kleiner Kopf, Ausdruckslosigkeit, Hechtkopf, kleines verdecktes Auge, viel Weiß im Auge, Fischauge, hängende Ohren, starke Gebissmängel
   
b2) Hals  
erwünscht: mittellang, stark muskulös, hoch angesetzt mit nach oben gewölbter Kammlinie, Verjüngung zum Kopf hin, leichte und bewegliche Verbindung zwischen Hals und Kopf
unerwünscht: zu hoch oder zu tief angesetzter Hals, schwache Bemuskelung, zu langer oder zu kurzer Hals, fehlende Verjüngung des Halses zum Kopf hin, breites Genick, Unterhals, Bretthals, Schwanenhals, Hirschhals
   
b3) Schulter und Sattellage
erwünscht: gut ausgebildeter Widerrist mit großer, schräg gelagerter, leicht nach unten geschwungene Rückenlinie, stark bemuskelter Schulter und langem Oberarm
unerwünscht:  flache, zu steile kleine Schultern, steiler zu hoher, vorgelagerter Widerrist, gerader, nach oben gewölbter oder matter Rücken
   
b4) Rahmen  
erwünscht: im Rechteckformat über viel Boden stehend in guter Harmonie zwischen Vorhand, Mittelhand und Hinterhand mit leicht geneigter, stark bemuskelter Kruppe, breite Nierenpartie, genügend langer Rücken, große Brusttiefe und –breite bei geschlossener tiefer Flanke
unerwünscht: sehr langer oder sehr kurzer Rücken, wenig Flanken- oder Brusttiefe oder -breite, kurze hohe Kruppe
   
b5) Vordergliedmaßen  
erwünscht: von der Seite gesehen soll ein vom Mittelpunkt des Schulterblattes auf die Standfläche gefälltes Lot Unterarm, Vorderfußwurzel und Röhrbein halbieren und dicht hinter dem Ballen auf den Boden treffen. Von vorne gesehen sollen die Vordergliedmaßen eine senkrechte Achse bilden und parallel zueinander stehen. Trockenes, gut bemuskeltes Vorderbein mit genügender Stärke, ausgeprägte Gelenke, elastische, mittelange Fessel. Winkel der Fessellinie bis zum Erdboden: ca. 50-65 Grad, harte, in passendem Verhältnis zur Größe des Pferdes stehende Hufe von symmetrischer Form und gleicher Winkelung, Vorderwand bildet mit Erdboden am Vorderhuf Winkel von ca. 50-65 Grad
unerwünscht: mangelnde Bemuskelung, sämtliche Fehlstellungen wie Vorbiegigkeit, Rückbiegigkeit, Vorständigkeit, Rückständigkeit, Achsenverschiebung, steile, bodenweite, bodenenge, zehenweite und zehenenge Stellung, schmale, geschliffene, wenig ausgeprägte Gelenke, alle Veränderungen von Knochen, Gelenken oder Sehnen, zu kurze oder zu lange Fesseln, zu weiche oder zu steile Fesselung, sämtliche fehlerhafte Hufformen wie Bockhuf, Zwanghuf, Tellerhuf, enger, spitzer, stumpfer, weiter Huf, flache Trachten
   
b6) Hintergliedmaßen  
erwünscht: von der Seite gesehen soll bei geschlossener Aufstellung eine am Sitzbeinhöcker bzw. am Rumpfende angelegte Senkrechte an der vorderen Kante der Hinterröhre entlang laufen.  Korrekte Stellung, d.h. von hinten gesehen, sollte ein von Sitzbeinhöcker auf die Standfläche gefälltes Lot Sprunggelenk, Hinterröhre, Fessel  und Huf in zwei gleiche Hälften teilen. Trockene, ausgeprägte Gelenke, breit eingeschientes Sprunggelenk, elastische und mittellange Fesselung, Winkel der Fessellinie zum Erdboden ca. 50-65 Grad
unerwünscht: Fehlstellungen wie unterständige Stellungen, Säbelbeinigkeit, Fassbeinigkeit, starke Kuhhessigkeit, bodenenge, beidenweite, zehenweite und zehenenge Stellung, weiche Fesselung, Bärentatzigkeit, fehlerhaft ausgebildete Gelenke wie z.B. Hasenhacke und Spat, Veränderungen an Sehnen und Knochen
   
b7) Schweifhaltung  
erwünscht: gerade und gut getragener Schweif
unerwünscht: schiefer, eingeklemmter Schweif
   
c) Korrektheit des Ganges
erwünscht: Korrektheit des Ganges, von vorne und hinten gesehen gerader Gang bei regelmäßiger Stellung
unerwünscht: sämtliche Unkorrektheiten wie z.B. bügelnder Gang, unregelmäßige Stellungen, drehende Gelenke
   
c1) Trab  
erwünscht: deutlicher Antritt, taktmäßig (2-Takt) mit Kadenz, hoher Grad an Schwung, Elastizität, Raumgriff und im Gleichgewicht, gut winkelnde Hinterbeine treten mit Schub unter den Schwerpunkt, deutliche Tätigkeit der Rücken- und Schenkelmuskulatur, Vorhand bewegt sich bergauf mit guter Schulterfreiheit, leichte Knieaktion
unerwünscht: taktunrein, stumpf, wenig raumgreifend, schwunglos, flach, schwankend
   
c2) Schritt  
erwünscht: taktreine und gleichmäßige Fußfolge im Viertakt, raumgreifend, fleißig und elastisch schreitend, im Gleichgewicht
unerwünscht: passartig, taktunrein, ungleichmäßig, kurz, fest und kraftlos
   
c3) Galopp  
erwünscht: taktmäßig mit Elastizität, Schwung und Raumgriff
unerwünscht: taktunrein, wenig raumgreifend, stumpf, flach, schwunglos
   
f) Innere Eigenschaften
erwünscht: Intelligenz, guter Charakter, ruhiges, durch Umgänglichkeit geprägtes Temperament (ausgeglichen, nervenstark, wach), hohe Leistungsbereitschaft und hohes Leistungsvermögen, leichtfuttrig, fruchtbar
unerwünscht: schlechter Charakter, ungünstiges Temperament, geringe Leistungsbereitschaft
   
   
Unterteilung des Zuchtbuches
Das Zuchtbuch für Hengste wird unterteilt in:
- das Hengstbuch I und  
- das Hengstbuch II  
   
Das Zuchtbuch für Stuten wird in eine Hauptabteilung und eine Besondere Abteilung unterteilt. Die Hauptabteilung  für Stuten wird unterteilt in
- das Hauptstutbuch  
- das Stutbuch  
Die Besondere Abteilung für Stuten wird unterteilt in
- das Vorbuch I
- das Vorbuch II
 
Eintragungsbestimmungen Hengstbuch I
Es wird ein Hengst eingetragen, der im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig ist und
- über mindestens 75 % Genanteil  des Schweren Warmbluts auf Ostfriesisch/Alt-Oldenburger Grundlage verfügt
- dessen Vater und Vater der Mutter und mütterlicherseits der Großmutter Hengste sind, die im Hengstbuch I oder einem vergleichbaren Abschnitt eingetragen
  sind und deren Mütter im Hauptstutbuch eingetragen sind
- der auf einer Sammelveranstaltung, bei der die äußere Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes beurteilt wird, mindestens die
  Gesamtnote 7,0 erhalten hat, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Teilkriterium unterschritten werden darf
- der bei einer der Hengstleistungsprüfungen gem. § 3 Ziffer 4.1.1. bis 4.1.3. mindestens die Durchschnittsnote 6,5 erhalten hat, wobei die Wertnote 5,0 in
  keinem Teilkriterium unterschritten werden darf. Soweit die Hengstleistungsprüfung über den Turniersport erbracht wird, gilt diese als bestanden, wenn der
  jeweilige Hengst bei drei Turnieren im Durchschnitt mind. mit der Wertnote 6,5 in Kl. A in Dressur-, Spring- oder Fahrprüfungen (Einspänner) innerhalb eines
  Jahres abgeschlossen hat
- für andere Rassen werden die im In- und Ausland praktizierten Leistungsprüfungen anerkannt, sofern eine Vergleichbarkeit gemäß § 4.1 gegeben ist
- die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 des Zuchtprogramms die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllt sowie
  keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale aufweist
 
Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres ablegen. Ältere Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können im Jahr der Körung unter der Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zum Ende des Jahres der Körung ablegen. Diese Fristen können im Einzelfall durch den Zuchtleiter aufgrund besonderer Umstände um höchstens 18 Monate verlängern werden. Wenn bis zu dem vorgesehenen Zeitpunkt keine Prüfung absolviert wurde, wird der Hengst aus dem Hengstbuch I gestrichen.
 
1. Generation 2. Generation 3. Generation
  Vater HB I    
 
   
 
  Mutter H     Vater HB I  
 
     Vater HB I
 
 
Hengstbuch II
Auf Antrag werden Hengste eingetragen, die über mindestens 50 % Genanteil  des Schweren Warmbluts auf Ostfriesisch/Alt-Oldenburger Grundlage verfügen, die aber nicht in das Hengstbuch I eingetragen werden können, deren Eltern jedoch in die Hauptabteilung eingetragen sind.
 
Hauptstutbuch
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind und
- über mindestens 50 % Genanteil des Schweren Warmbluts auf Ostfriesisch/Alt-Oldenburger Grundlage verfügen
- deren Mütter mindestens in das Stutbuch eingetragen sind
- deren Väter und Väter der Mütter Hengste sind, die im Hengstbuch I eingetragen sind
- die in der Bewertung der äußeren Erscheinung eine Gesamtnote von mindestens 6,0 erreichen, wobei die Wertnote von 5,0 in keinem Teilkriterium
  unterschritten werden darf
 
1. Generation 2. Generation
  Vater HB I  
 
  Mutter H oder S    Vater HB I
 
 
Stutbuch
Eingetragen werden alle dreijährigen oder älteren Stuten
- die über mindestens 50 % Genanteil des Schweren Warmbluts auf Ostfriesisch/Alt-Oldenburger Grundlage verfügen und
- deren Eltern beide in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen sind oder
- deren Mutter im VB I und deren Vater und Mutters Vater im HB I eingetragen sind und die in der Bewertung der äußeren Erscheinung eine Gesamtnote 5,0
  erreichen
 
1. Generation
  Vater HB I, HB II
  Mutter H oder S
 
1. Generation 2. Generation
  Vater HB I  
 
  Mutter V I    Vater HB I
 
 
Vorbuch I
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind
- deren Väter Hengste sind, die in das Hengstbuch I oder HB II eingetragen sind, und deren Mütter mindestens im VB II eingetragen sind
- die in der Bewertung der äußeren Erscheinung eine Gesamtnote von 5,0 erreichen, wobei die Wertnote 4,0 in keinem Teilkriterium unterschritten werden darf
 
1. Generation
  Vater HB I, HB II
  Mutter V II
 
Vorbuch II
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind
- die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbuchabteilungen für Stuten eingetragen werden können, aber dem Zuchtziel des Ostfriesen/Alt-Oldenburgers
  entsprechen
- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden
- die in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote von 5,0 erreichen
 
 
Hengstkörung
Allgemeine Bestimmungen
Die Beurteilung des Hengstes bei der Körung ist eine Leistungsprüfung auf deren Grundlage über den vorläufigen Zuchteinsatz eines Hengstes im Rahmen des Zuchtprogramms entschieden wird.   Damit ein Hengst zur Körung zugelassen werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- das Mindestalter beträgt 2 Jahre
- die Abstammung muss den Bedingungen für eine Eintragung in das Hengstbuch I entsprechen
- die Zuchtbescheinigung muss vorliegen
 
Zur Körung nicht zugelassen sind Hengste, denen eine Dopingsubstanz oder ein verbotenes Arzneimittel verabreicht oder zur Beeinflussung der Leistung, Leistungsfähigkeit oder Leistungsbereitschaft irgendein Eingriff oder eine Manipulation vorgenommen wurde. Die Körkommission ist berechtigt, jederzeit Medikationskontrollen als Stichproben anzuordnen. Darüber hinaus werden Hengste nicht zugelassen, die gesundheitliche Mängel aufweisen, die die Zuchttauglichkeit und den Zuchtwert beeinträchtigen. Hierfür ist vor der Körung ein entsprechendes Attest eines Tierarztes vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass der Hengst auf Gesundheit und Zuchttauglichkeit untersucht wurde.
 
Die Körentscheidung lautet:
- gekört
- nicht gekört
- vorläufig nicht gekört
 
Die Körentscheidung lautet „vorläufig nicht gekört“, wenn der Hengst die Anforderungen in Bezug auf Exterieur und/oder Zuchttauglichkeit nicht erfüllt, wenn jedoch zu erwarten ist, dass er sie zukünftig erfüllen wird. Mit der Körentscheidung kann eine Frist festgesetzt werden, bis zu deren Ablauf der Hengst wieder zur Körung vorgestellt werden kann.

Die Körentscheidung ist auf der Körveranstaltung öffentlich bekannt zugeben. Die Ent-scheidung „gekört“ ist in die Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis) einzutragen.

Die Körung ist zurückzunehmen, wenn eine Voraussetzung für ihre Erteilung nicht vorgelegen hat. Die Körung ist zu widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen nachträglich weggefallen ist. Sie kann widerrufen werden, wenn mit ihr eine Auflage verbunden ist und der Begünstigte diese nicht oder nicht fristgerecht erfüllt hat.

Gegen die Körentscheidung kann der Besitzer eines Hengstes Widerspruch beim Verband einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich zu begründen. Die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen. Das zuständige Organ entscheidet über die Annahme des Widerspruchs. Wird der Widerspruch angenommen, entscheidet der Vorstand über die Zusammensetzung einer neuen Bewertungskommission, wobei außer dem Zuchtleiter alle Mitglieder neu berufen werden. Ebenso wird über Ort und Zeit der Wiedervorstellung des Hengstes entschieden.
 
 
Leistungsprüfungswesen
Es wird ein Hengst in das Hengstbuch I eingetragen, wenn er
- der bei einer der Hengstleistungsprüfungen gem. § 3 Ziffer 4.1.1. bis 4.1.3. mindestens die Durchschnittsnote 6,5 erhalten hat, wobei die Wertnote 5,0 in
  keinem Teilkriterium unterschritten werden darf. Soweit die Hengstleistungsprüfung über den Turniersport erbracht wird, gilt diese als bestanden, wenn der
  jeweilige Hengst bei drei Turnieren im Durchschnitt mind. mit der Wertnote 6,5 in Kl. A in Dressur-, Spring- oder Fahrprüfungen (Einspänner) innerhalb eines
  Jahres abgeschlossen hat
- für andere Rassen werden die im In- und Ausland praktizierten Leistungsprüfungen anerkannt, sofern eine Vergleichbarkeit gemäß § 4.1 gegeben ist
- die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 des Zuchtprogramms die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllt sowie
  keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale aufweist
 
 
Abstammungsaufzeichnungen
Das Zuchtbuch muss für jedes eingetragene Zuchtpferd mindestens folgende Angaben enthalten:
a) Name und Anschrift des Züchters, des Eigentümers oder des Tierhalters
b) Name, Lebensnummer, Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe und Abzeichen, aktive Kennzeichnung des Pferdes
c) Name, Lebensnummer, Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe und Abzeichen, aktive Kennzeichnung der Eltern des Pferdes
d) Name, Lebensnummer, Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe und Abzeichen, aktive Kennzeichnung der Großeltern des Pferdes
e) im Falle der in § 2 zugelassenen Rassen den Vermerk ihrer Rasse
f) bei Pferden, die aus einem Embryotransfer hervorgegangen sind, die genetischen Eltern und deren DNA-Ergebnisse
g) alle bekannten Ergebnisse von Leistungsprüfungen und das neueste Ergebnis der Zuchtwertschätzung
h) die Ausstellung von Zuchtbescheinigungen mit Ausstellungsdatum und Ort
i) Datum und Ort der Eintragung, Körpermaße (Widerristhöhe in Stockmaß, Röhrbeinumfang), Bewertung der äußeren Erscheinung und der Bewegung
   anlässlich der Eintragung
k) Datum des Abgangs und möglichst dessen Ursache
Außerdem für Stuten:
l) Beschreibung der Nachkommen mit Geschlecht, Farbe, Abzeichen, Kennzeichnung und Lebensnummer
Außerdem für gekörte Hengste:
m) DNA-Ergebnis
n) Datum, Ort und Ergebnis der Eintragungsentscheidung
o) Ergebnisse der Leistungsprüfungen, Ort und Datum
p) gekörte bzw. eingetragene Nachkommen und deren Beurteilung
 
 
Kennzeichnung der Pferde
Die Identifizierung von Pferden durch den Verband erfolgt bei Fuß der Mutter mit Hilfe der folgenden Methoden:
(1) Angabe des Geschlechts, Beschreibung von Farbe und Abzeichen
(2) Vergabe des Fohlen- und Nummernbrandes
Die Vergabe des Fohlenbrandes erfolgt im Jahr der Geburt durch den Verband. Das Fohlen erhält das als Warenzeichen geschützte Brandzeichen des Verbands, ein „O mit Lanzen-Krone“. Alle Fohlen erhalten zusätzlich mit dem Fohlenbrand den Nummernbrand, der sich aus der Lebensnummer ergibt. Gebrannt werden darf ausschließlich auf dem linken Hinterschenkel.
(2a) Mikrochip Die Kennzeichnung des Pferdes erfolgt durch die Injektion eines Transponders auf der linken Halsseite für alle ab dem 1.7.2009 geborenen Pferde
(3) Vergabe einer Lebensnummer (internationale Lebensnummer Pferd
[Unique Equine Lifenumber - UELN])
Jedes Pferd erhält spätestens bei der Eintragung in ein Zuchtbuch, Fohlen bei der Geburtsregistrierung, eine Lebensnummer. Die Lebensnummer besteht aus 15 Stellen und ist alphanumerisch. Die ersten 3 Stellen (alpha-numerisch) beziehen sich auf das Herkunftsland bzw. das Land, in welchem dem Pferd erstmals eine Internationale Lebensnummer Pferd vergeben wurde. Die nächsten 3 Stellen (alpha-numerisch) bezeichnen die Züchtervereinigung, bei der das betreffende Pferd erstmalig eingetragen und gebrannt bzw. aktiv gekennzeichnet wurde; die nächsten 9 Stellen (alpha-numerisch) geben eine laufende Registriernummer  innerhalb der Züchtervereinigung wieder und können von dieser frei vergeben werden. Diese Internationale Lebensnummer Pferd wird nicht verändert und auch bei einem Wechsel des Pferdes in ein anderes Zuchtbuch beibehalten. Für die aktive Kennzeichnung gelten als Brenn-Nummer die Stellen 12 und 13 der Internationalen Lebensnummer; das Geburtsjahr steht an Stelle 14 und 15. Internationale Lebensnummern für im Ausland geborene Pferde sind bei der Eintragung in das Zuchtbuch zu übernehmen. Sofern im Ausland geborene Pferde noch keine solche erhalten haben, obliegt die Recherche und Vergabe der Internationalen Lebensnummer Pferd für diese Pferde dem Bereich Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung bzw. dem Verband in Abstimmung mit dem FN-Bereich Zucht.